Standortauswahl
Umweltprüfung
ermittelt Kluftern-Süd als geeignet - viele Fragen offen
Die im
Zuge der Regionalplanänderung erforderliche strategische Umweltprüfung kommt
zu dem Schluss, dass Kluftern-Süd der am besten geeignete Standort für ein
MWZ und ein Montagewerk für MTU sei. Dabei wurde weder die Lage im
empfindlichen Uferbereich des Bodensees, noch die schon heute angespannte
Verkehrssituation berücksichtigt.
Generell ist
anzumerken, dass bei der Flächensuche die so genannten „Vorhabensbezogenen
Ausschlusskriterien“ von ≥18ha nachweislich nicht den Forderungen von TOGNUM/MTU
entsprechen. Die Forderung bezog sich lediglich auf die Fläche für ein
Materialwirtschaftszentrum. Als Folge fallen zahlreiche Flächen durch das
Suchraster.
Im sogenannten „Bodenseeerlass“ und den darauf basierende Dokumenten (z.B.
Landesentwicklungsplan 2002, das Bodensee-Leitbild, der Regionalplan und die
Bebauungspläne der Kommunen) wurde Kluftern namentlich als Teil des
besonders schützenswerten Uferbereichs des Bodensees ausgewiesen. Der
Standort „Kluftern-Süd“ liegt also nicht wie in der strategischen
Umweltprüfung angenommen in einer Grünverbindung zwischen Bodensee und
Bodenseehinterland, sondern im Uferbereich des Bodensees. Auch der
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan 2015 fordert für das Gebiet
Kluftern insbesondere des Gewässerzugs des Lipbachs mit begleitenden Auen
unter dem Aspekt Landschaftsbild / Landschaftsstruktur eine Sicherung der
Freiraum- und Grundstruktur. In den Landschaftsplanerischen Beiträgen zur
Neuaufstellung des FNP bis 2015, wurden als Ziele für regionale
Freiraumstrukturen für den Talraum des Lipbachs und das Bodenseeufer u.a.
die Vernetzung der landschaftlich geprägten Uferabschnitte untereinander und
eine Vernetzung des Bodenseeufers mit dem Bodenseehinterland definiert. Hier
widerspricht sich das Büro Stocks also zu früheren Gutachten.
Zum Zeitpunkt der Untersuchung lag beim Regionalverband
Bodensee-Oberschwaben (RVBO) kein Verkehrsgutachten vor. Dieses wurde zu
einem späteren Zeitpunkt von der Verwaltungsgemeinschaft
Friedrichshafen-Immenstaad in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten war auch
beim Regionalverband rund einen Monat vor der Entscheidung über die Änderung
des Regionalplans bekannt. Die notwendige Überarbeitung des Gutachtens
aufgrund der Ergebnisse im Verkehrsgutachten ist jedoch nicht erfolgt. So
wurden in der strategischen Umweltprüfung lediglich 70 LKW-Fahrten zwischen
MWZ und Werk 2 berücksichtigt. Laut Verkehrsgutachten ist mit zusätzlich
1.852 Fahrten (davon 406 LKW) für MWZ und Montagewerk zu rechnen. Folglich
basiert die Entscheidung des RVBO auf lediglich 3,8% des Verkehrsaufkommens
bzw. 17,2% des LKW-Verkehrs.
Die dürftige Verkehrsanalyse der mittelbaren Wirkung des Verkehrs zwischen
MTU und MWZ (70 LKW-Fahrten) führt letztendlich zur eindeutigen Präferierung
des Standortes „Kluftern-Süd“. Die Ergebnisse dieser Analyse gehen so hoch
in die Beurteilung ein, dass Schutzgüter wie Naturschutz, Landschaft, Mensch
letztendlich unbedeutend sind. Wie kann dies in einem empfindlichen,
schützenswerten Uferbereich des Bodensees sein? Insbesondere auch auf Basis
der Tatsache, dass dieser Bereich jahrelang im Regionalplan, in den
Flächennutzungsplänen als absolut tabu galt. Die inzwischen nachgewiesene
deutliche Steigerung des PKW-Verkehrs wurde im Gutachten überhaupt nicht
berücksichtigt. Dies beeinflusst insbesondere die Wertung des Schutzgutes
Mensch, die auf Basis dieser Erkenntnisse zur Einstufung „ungeeignet“ für
Kluftern-Süd führen müsste.
Zusätzlich zu einer fehlenden Einschätzung der jetzigen und zukünftigen
Verkehrsströme, sind deren umweltrelevanten Folgeerscheinungen in der
strategischen Umweltprüfung nicht berücksichtigt worden. Konkret sind dies
Probleme bezüglich der Lärm- und Feinstaubbelastung. Da die Einhaltung der
Grenzwerte in der Vergangenheit im Raum Friedrichshafen nur knapp erreicht
wurde, ist zukünftig mit einer Überschreitung und den damit verbundenen
Folgen zu rechnen.
Vergleicht man die Standortalternative „Ravensburg-West“ mit der
Standortalternative „Kluftern-Süd“ ohne den unverhältnismäßigen Einfluss des
mittelbaren Verkehrs, ergibt sich ein völlig anderes Ergebnis bei der
Standortsuche.
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